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Die Kündigung von Fitnessstudio- und Mobilabos wird einfacher

Gesetz gegen lange Verträge
Die Kündigung von Fitnessstudio, Streaming-Abo und Mobile-Abo wird einfacher

Kündigungsfrist im Fitnessstudio verpasst? Das kann in Zukunft nicht so einfach passieren

© rezept-bg / Getty Images

Das klassische Fitnessstudio oder Handy-Abo mit langen Kündigungsfristen hat ausgedient. Verbraucher sollen künftig gesetzlich besser vor Vertragsbetrug geschützt werden.

Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios sind gesetzlich begrenzt, um den Anbieterwechsel zu erleichtern. Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das auch Verbrauchern die Kündigung ihres Vertrages erleichtern soll. „Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen schränken die Wahlfreiheit der Verbraucher ein und hindern sie daran, zu attraktiveren und günstigeren Angeboten zu wechseln“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Künftig sollen Verträge grundsätzlich nur noch ein Jahr laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur zulässig, wenn der Kunde auch ein Angebot für einen bis zu 25 Prozent monatlich teureren Einjahresvertrag erhält.

Kündigungsfrist nur ein Monat

Will ein Unternehmen Verträge über mehr als drei Monate automatisch verlängern, muss es die Kündigungsmöglichkeit von sich aus anzeigen. Die Kündigungsfrist wird in der Regel von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Automatisch verlängerte Verträge können nun monatlich gekündigt werden, erklärte Justizminister Lambrecht.

Zudem wird die Kündigung von online abgeschlossenen Langzeitverträgen einfacher: Künftig soll es einen „Kündigungsbutton“ im Internet geben, damit Verträge dort genauso einfach gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden.

Auch der Schutz vor störender Telefonwerbung muss verbessert werden. Telefonische Werbung ist derzeit nur nach vorheriger Zustimmung des Verbrauchers zulässig. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Verlangen vorlegen, wie Lambrecht erläuterte. Kommt das Unternehmen seinen Dokumentationspflichten nicht nach, droht ihm ein hohes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ursprünglich verlangte das Verbrauchervertragsgesetz auch beim Abschluss von Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung Textform – diese Regelung werde nun mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes übernommen, sagte Lambrecht. „In diesem wichtigen Sektor wird es künftig nicht mehr möglich sein, Verträge per Telefon zu verhandeln.“

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AFP

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