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Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland geändert

Einführung

Am 24. März 2021 unterzeichneten die Niederlande und Deutschland ein Protokoll zur Änderung des Steuerabkommens zwischen den beiden Staaten (de ProtokollDas Steuerabkommen verhindert einerseits die Doppelbesteuerung durch Unternehmen oder Bürger und andererseits die Nichtbesteuerung. Das Protokoll enthält Vereinbarungen über das Recht auf Besteuerung (kurzfristiger) Sozialversicherungsleistungen und Klauseln zur Verhinderung von Steuervermeidung.

Das Protokoll ist noch nicht in Kraft getreten, wird jedoch in Kraft treten, sobald die parlamentarische Ratifizierung und der Austausch von Ratifizierungsinstrumenten zwischen den Vertragsstaaten stattfinden. Dieser GT-Alert fasst den Inhalt des Protokolls zusammen.

Soziale Sicherheit

Das Protokoll ändert die Verteilung der Steuerrechte auf bestimmte Sozialversicherungsleistungen, darunter das sogenannte Krankengeld und das Elterngeld. Dies stellt sicher, dass in jedem Fall das Land, das die Sozialversicherungsleistung erbringt, diese auch besteuern kann. Diese Bestimmung stellt unter anderem sicher, dass deutsche Nettosozialversicherungsleistungen in den Niederlanden nicht besteuert werden, wenn sie in Deutschland befreit sind.

Steuerhinterziehung

Das Protokoll enthält Vereinbarungen zwischen den Staaten, die verhindern, dass die Vorteile des Vertrags ausschließlich zur Steuervermeidung genutzt werden. Diese Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung stehen im Einklang mit dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting). Der Vertrag erfüllt nun die Mindeststandards des BEPS-Projekts.

Fazit

Die Bestimmungen des Protokolls treten in Kraft, sobald beide Vertragsstaaten es gemäß den nationalen Verfassungsverfahren ratifiziert haben. Danach treten die Bestimmungen des Protokolls am ersten Januar des folgenden Kalenderjahres in Kraft.

© 2021 Greenberg Traurig, LLP. Alle Rechte vorbehalten. National Law Review, Band XI, Nummer 104

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