Samstag, April 20, 2024

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Missing Link: Autonomes Fahren – ja, wohin fahren Sie? (Teil 1)

Das Ministerium für Verkehr, öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft arbeitet derzeit an einer Anpassung der Verkehrsregeln, die dem autonomen Fahren einen starken Impuls geben sollen: Dies betrifft die gesetzliche Regelung der Stufe 4 des autonomen Fahrens („vollautomatisiert“), die der VDA beispielsweise definiert ein Common-Level-Modell als „kein Treiber in einer bestimmten Anwendung erforderlich“. Zum ersten Mal in Deutschland ebnen Politiker den Weg für Anwendungsszenarien wie den Betrieb unbemannter Taxiflotten.

Was fehlt: In der sich schnell verändernden Welt der Technologie bleibt oft Zeit, die vielen Nachrichten und Hintergründe neu zu ordnen. Am Wochenende wollen wir es nehmen, den Seitenwegen folgen, vom Fluss weg, verschiedene Perspektiven ausprobieren und Nuancen hörbar machen.

  • Weitere Informationen zum Abschnitt „Fehlender Link“

Sollte das Gesetz Mitte 2021 wie geplant verabschiedet werden, wäre es auch eine Weltpremiere. „Mit diesem Gesetz ist Deutschland weltweit führend“, sagt Dr. Benedikt Wolfers, spezialisiert auf die Regulierung der Automobilbranche. Das klingt nach einer guten Nachricht für die Automobilindustrie, da sie von Scheuer unterstützt wird. Es gibt jedoch keinen Jubel, im Gegenteil, es scheint eher, dass die Autohersteller nicht teilnehmen würden oder könnten.

Szenenwechsel. Während in Berlin an Level 4 gearbeitet wird, wurde in Stuttgart zum elften Mal die neue S-Klasse vorgestellt, mit der Daimler wie gewohnt Automobilstandards setzt. Als Mercedes Ende 1978 die erste S-Klasse vorstellte, begann die Ära der Fahrerassistenzsysteme: Zum ersten Mal in der Baureihe 116 konnte das von Bosch entwickelte Antiblockiersystem (ABS) als Sonderausstattung für nur 2.217,60 DM bestellt werden. ABS ist heute in allen Fahrzeugen der EU Standard. Die Automobilindustrie hat immer technische Innovationen nach diesem Schema eingeführt: zuerst als Sonderausstattung in der Luxusklasse, dann schrittweise in allen anderen Fahrzeugklassen.

Auch diesmal könnten Sie neugierig sein, denn das Einstiegsmodell kostet bereits 93.438 Euro. Die Ingenieure haben sich wieder großartige Dinge ausgedacht, wie einziehbare Türgriffe, die den Luftwiderstand reduzieren (es hat nicht viel verbraucht – selbst das wirtschaftlichste Modell verbraucht laut NEFZ satte 180 g CO2, und Sie werden kein elektrisches Modell finden). Zu diesem Zweck sollte der integrierte „Drive Pilot“, der erst 2021 aktiviert wird, das Fahren der Stufe 3 ermöglichen („hochautomatisiert“). In bestimmten Situationen kann das Fahrzeug die volle Länge und Seitenführung übernehmen und lange Zeit unabhängig fahren.

Es gibt jedoch einige Einschränkungen: Nur bei Staus, nur unter 60 km / h, nicht bei „gnadenlosem Wetter“ (sprich: Regen), nur außerhalb von Baustellen, nicht in Tunneln … nur wenn alle diese Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind kann der Fahrer seine Hände vom Lenkrad nehmen, seinen Fuß vom Pedal nehmen und seine Augen von der Straße abwenden. Auch dann muss der Fahrer jederzeit zur Übernahme bereit sein, er darf nicht schlafen oder ähnliches.

Teslas Autopilot ist nicht gerade eine aufregende Nachricht aus Untertürkheim und kann dies schon lange. Der notorisch übermütige Elon Musk gab kürzlich bekannt, dass es mit dem neuesten Autopilot-Update Zeit für Level 5 „Full Self-Driving Systems“ ist. Wenn Sie jedoch das Kleingedruckte lesen, stellt sich heraus, dass das neueste Update für Teslas „Autopilot“ auch ein Beförderung. Verstärktes Level 3: „Im schlimmsten Fall kann es das Falsche tun. Deshalb sollten Sie immer Ihre Hände am Lenkrad halten und besonders auf die Straße achten.“

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