Freitag, April 19, 2024

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Autoversicherung: Garagenrabatt – Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss können teuer werden | Botschaft

Der Garagenrabatt

Wenn Sie bereits eine Autoversicherung abgeschlossen haben, sind Sie sicherlich auf die Frage gestoßen, ob Ihr Auto über Nacht in einer verschlossenen Garage steht oder nicht. Die Antwort auf diese Frage ist relevant, weil die Versicherungen – ggf. – einen sogenannten Garagenrabatt auf die regulären Versicherungskosten einbehalten.

Dieser Rabatt wird beim Abschluss einer (Teil-)Versicherung gewährt, da der Versicherer dadurch statistisch mit weniger Schäden und damit geringeren Kosten rechnen kann.

Die Garage schützt das Auto nicht nur vor Sturmschäden durch herabfallende Äste und umfallende Bäume, sondern auch vor Beschädigungen durch Dritte und Diebstahl.

Der Garagenrabatt wird in der Regel als Prozentsatz der Jahresversicherungssumme berechnet.

Die Umstände

Um den Rabatt zu erhalten, muss die Garage bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es muss sich um einen der folgenden Garagentypen handeln:

?? Einzelgarage
?? Doppelgarage
?? Sammelgarage
?? Tiefgarage

Außerdem muss die Garage abschließbar sein. Wenn Sie den Garagenrabatt in Anspruch nehmen, geht die Versicherung davon aus, dass Sie das Auto hauptsächlich nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) in der Garage abstellen.

Falsche Informationen können teuer werden

Wer jedoch fälschlicherweise behauptet, dass es eine Garage gibt und das Auto jede Nacht dort geparkt wird, muss bei einer Sprengung mit hohen Bußgeldern und anderen Konsequenzen rechnen.

Einerseits kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer im Schadensfall Vorsatz und Fahrlässigkeit vorwerfen, wodurch der Schutz der Kfz-Versicherung entfallen würde. Andererseits kann die Versicherung den Versicherten Schadenersatz von Dritten verlangen und Leistungen bis zu 5.000 Euro geltend machen.

Der Extremfall wäre der Verlust des Versicherungsschutzes, dies hängt immer vom Einzelfall ab. Zudem wäre die Lüge auch ein Kündigungsgrund und könnte somit zur Kündigung des Versicherungsvertrages führen.

Henry Ely / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Andrey Chmelyov/Shutterstock.com, Evangelos/Shutterstock.com

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