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Corona News: Sachsen kündigt strenge Sperrpolitik an

Die sächsische Landesregierung plant, ab Montag, dem 14. Dezember, Schulen, Kindergärten und Notunterkünfte zu schließen. Der Einzelhandel bleibt daher geschlossen. Die einzigen Ausnahmen sind Supermärkte und Grundversorgungsgeschäfte, kündigte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) an. Die Maßnahmen sollten zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten, „eine überschaubare Zeit, aber immer noch eine Herausforderung“, sagte Kretschmer. Am Freitag werden die neuen Maßnahmen in einer Sondersitzung der Landesregierung beschlossen.

Der Grund für die harte Sperrung ist die hohe siebentägige Inzidenz in Sachsen, die nach Angaben des RKI am Dienstag mit 319 mehr als doppelt so hoch war wie der nationale Durchschnitt. Der Premierminister sagte, dass die Auslastung in Krankenhäusern besonders besorgniserregend sei. Intensivpatienten werden bereits aus Regionen wie der Oberlausitz nach Dresden und Leipzig verlegt.

Dies ist einer der Gründe, warum die Landesregierung entschieden hat, „dass wir jetzt Sachsen beruhigen müssen“. Https://news.google.com/__i/rss/rd/articles/ Diese Tools funktionieren nicht „, sagte Kretschmer. Eine harte Sperrung ist jetzt die einzige Möglichkeit, den Infektionsprozess zu stoppen. Er forderte die Bevölkerung auf, weiterhin Solidarität zu zeigen und die Regeln einzuhalten.

Mecklenburg-Vorpommern reagiert ebenfalls mit strengeren Schutzmaßnahmen auf die erhöhte Anzahl von Koronainfektionen. Am Dienstag in Schwerin beschloss das Kabinett, die Maskenpflicht an öffentlichen Orten zu verlängern und Schüler ab der 7. Klasse nach den Weihnachtsferien zu Hause über das Internet zu unterrichten. Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen nur von einem Familienmitglied pro Tag besucht werden. Darüber hinaus darf Alkohol nicht mehr öffentlich ausgeschenkt werden. Darüber hinaus wird es laut Entscheidung auch in Mecklenburg-Vorpommern Ausreisebeschränkungen geben, sobald eine Stadt oder Region in einer Woche 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht.

Baden-Württemberg: Hartnäckige Quarantäneverweigerer müssen angewiesen werden

In Baden-Württemberg werden diejenigen, die sich weigern, Quarantäne zu sehen, in einem von zwei bis drei ausgewählten Krankenhäusern im Südwesten untergebracht. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) einigten sich am Dienstag nach langen Debatten.

Das Innenministerium hatte darauf bestanden, dass sich solche Personen strikt an eine zentrale Klinik im Land binden sollten. Lucha hatte sich dafür ausgesprochen, dass sich die Kommunen dezentral darum kümmern, da es sich um Einzelfälle handelt. Lucha will nun bis Ende der Woche die zuständigen Kliniken benennen. Strobl sagte, er sei erfreut darüber, dass eine Einigung erzielt worden sei, „hartnäckige Quarantäneverweigerer loszuwerden“. Aber es ist nur der letzte Ausweg, wenn solche Menschen nicht einmal durch Geldstrafen zur Besinnung gebracht werden können.

Die baden-württembergische Landesregierung will auch das Ausschenken von Alkohol unter freiem Himmel verbieten, vor allem wegen der großen Anzahl von Glühweinständen im Land. Lucha kündigte am Dienstag an, dass ein umfassendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufgenommen wird. Die Gemeinden sollten dies bereits im 3. Advent umsetzen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat drastische Maßnahmen für Regionen mit extrem eskalierenden Koronainfektionen angekündigt. Der grüne Politiker sagte am Dienstag in Stuttgart, dass diese Woche drastische Maßnahmen für Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen ergriffen werden müssen. Er hofft, dass die Maßnahmen für die extremen Hotspots Anfang nächster Woche in Kraft treten können.

Kontaktbeschränkungen während der Ferien: der Status in den Ländern

Trotz der Entscheidung des Bundeslandes, den Kampf gegen die Koronapandemie teilweise zu beenden, gehen die Bundesländer andere Wege. In Bezug auf Kontaktbeschränkungen gelten andere Regeln – insbesondere in den Ferien. Der aktuelle Status:

Die Lockerung der Corona-Kontaktbeschränkungen vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 wurde nun in den einzelnen Bundesländern verkürzt oder vollständig aufgehoben.

Im Baden-Württemberg Einschränkungen werden nur vom 23. bis 27. Dezember gelockert. Im Bayern Die Lockerung der Kontaktbeschränkungen sollte nur vom 23. bis 26. Dezember aufrechterhalten werden. Sogar die Regierung drinnen Sachsen-Anhalt kündigte an, dass es an Silvester wahrscheinlich nicht zu einer Lockerung der Corona-Regeln kommen wird. Im Brandenburg Die Lockerung wurde auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember verkürzt.

Die Maßnahmen wurden überhaupt nicht gelockert, auch nicht zu Weihnachten Berlin. Auch in Thüringen Angesichts der hohen Anzahl von Infektionen sollten die Corona-Kontaktbeschränkungen in den Weihnachtsferien und an Silvester nicht gelockert werden. Im Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Ich bin Saarland und in Schleswig-Holstein Nach seinem derzeitigen Stand bleibt es während der Ferien bei der Entspannung – oder es steht noch eine Entscheidung aus.

Im Hessen und Rheinland-Pfalz Alle Maßnahmen sind zunächst auf den 20. Dezember beschränkt. Im Schleswig-Holstein Maximal zehn Personen aus zwei Haushalten dürfen sich öffentlich treffen. Sachsen will das öffentliche Leben ab Montag wegen massiver Koronainfektionen weiter schließen.

Bund und Länder hatten vereinbart, zehn Personen und Kindern vom 23. Dezember bis 1. Januar die Teilnahme an Familientreffen zu ermöglichen. Die Leopoldina Science Academy empfiehlt außerdem, Geschäfte ab Weihnachten zu schließen. Laut der Empfehlung der Wissenschaftler sollte das öffentliche Leben in ganz Deutschland vom 24. Dezember bis 10. Januar weitgehend inaktiv sein.

Die Versammlungsbehörde verbietet groß angelegte „Seidenkirsch“ -Demonstrationen in Frankfurt

Die Versammlungsbehörde in Frankfurt hat für Samstag eine große Demonstration geplant, die von der „Seidenkirsche“ -Bewegung mit insgesamt 40.000 erwarteten Teilnehmern verboten wird. Die Stadt begründet das Verbot mit der geplanten Demonstration aller Teilnehmer durch die Frankfurter Innenstadt, den erwarteten Gegendemonstrationen und den damit verbundenen Kollisionsgefahren zwischen verschiedenen Gruppen.

Höhere Beträge für Corona-Hilfe

Die Bundesregierung will die Vorauszahlungen für die Novemberhilfe erhöhen. Unternehmen erhalten maximal 50.000 Euro statt der bisherigen 10.000 Euro, bestätigte das Bundesfinanzministerium der SZ am Dienstag.

Insbesondere aus den Bundesländern bestand die Forderung, die Anzahlungen massenhaft auf bis zu 500.000 Euro zu erhöhen – da sonst viele Unternehmen auf Liquiditätsengpässe stoßen würden. Berichten zufolge gab es jedoch große Bedenken bei der Bundesregierung, dass deutlich höhere Vorauszahlungen zu mehr Missbrauchsfällen führen könnten. Es ist unklar, wann genau die reguläre Novemberunterstützung gezahlt werden soll. Unternehmen und Selbstständige, die von der teilweisen Sperrung betroffen sind, sollten in der Regel 75 Prozent des Umsatzverlusts erhalten.

Die Bundesregierung rechnet mit einer Finanzierung der Novemberhilfe in Höhe von insgesamt rund 15 Milliarden Euro. Dies unterstützt beispielsweise Unternehmen der Hotellerie, aber auch Selbstständige, die ihre Aktivitäten aufgrund der teilweisen Sperrung einstellen mussten. Mit der Ausweitung der Beschränkungen sind im Dezember im Rahmen des November-Beihilfemodells auch Milliarden von Beihilfen geplant – Vorauszahlungen werden ebenfalls geleistet.

Laut einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP im Bundestag konnte die regelmäßige Unterstützung im November erst im Januar erfolgen. Ein Punkt ist, dass Kurzarbeit von der „Novemberhilfe“ abgezogen werden sollte: Unternehmen sollten zusätzliche Informationen bereitstellen.

RKI: Neuinfektionen bleiben auf hohem Niveau

Die Zahl der Neuinfektionen mit Coronaviren ist in Deutschland nach wie vor hoch. Laut Angaben des RKI vom Dienstagmorgen meldeten die Gesundheitsbehörden innerhalb von 24 Stunden 14 054 neue Koronainfektionen an das Robert Koch-Institut (RKI). In der Woche zuvor gab es am Dienstag 13.604 neue Fälle. Der vorherige Höhepunkt wurde am 20. November erreicht, als 23.648 neue Infektionen gemeldet wurden. Darüber hinaus wurden innerhalb eines Tages 423 neue Todesfälle gemeldet. In der Vorwoche lag dieser Wert noch bei 388.

Der Trend in der Anzahl der täglichen Todesfälle hatte in letzter Zeit zugenommen, was nach dem starken Anstieg der Neuinfektionen zu erwarten war. Der bisherige Rekord von 487 gemeldeten Todesfällen innerhalb eines Tages wurde am Mittwoch erreicht. Die Gesamtzahl der Menschen, die mit oder mit einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 starben, stieg auf 19.342.

Seit Beginn der Pandemie hat das RKI in Deutschland 1.197.709 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 gezählt (Stand 8. Dezember 00:00). Es wird geschätzt, dass sich inzwischen etwa 881 800 Menschen erholt haben.

Laut dem Managementbericht des RKI vom Montag betrug der sogenannte 7-Tage-R-Wert 1,06 (Vortag: 1,10). Dies bedeutet, dass 100 infizierte Personen theoretisch 106 weitere Personen infizieren. Der Wert gibt das Auftreten der Infektion vor acht bis sechzehn Tagen an. Wenn es längere Zeit unter 1 bleibt, nimmt der Infektionsprozess ab.

Empfehlungen des Impfausschusses

Für die geplante Priorisierung von Koronaimpfungen liegen nun konkretere Vorschläge vor. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat am Montag einen Entwurf an Länder und Ärzteverbände geschickt. Daher wird empfohlen, Impfungen zunächst Gruppen von Personen mit besonders hohem Risiko für das Fortschreiten schwerer oder tödlicher Krankheiten sowie Gruppen anzubieten, die bei der Arbeit oder in engem Kontakt mit Risikogruppen besonders exponiert sind. Dies entspricht ungefähr 8,6 Millionen Menschen.

In der Empfehlung werden insbesondere Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie Personen über 80 Jahre erwähnt. Darüber hinaus werden Mitarbeiter mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen wie Notaufnahmen und bei der Versorgung von Koronapatienten sowie Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen erwähnt, die bei der Behandlung von Blutkrebs und Transplantationsmedizin in engem Kontakt mit Risikogruppen stehen. Erwähnt werden auch Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie andere Mitarbeiter in Alters- und Altersheimen, die Kontakt zu Bewohnern haben.

Der Grund für die Festlegung von Prioritäten ist, dass zu Beginn der Impfungen nicht für alle Beteiligten genügend Impfstoffe zu erwarten sind. Der Bundestag hatte in einem kürzlich verabschiedeten Gesetz einen Rahmen dafür und für das Verfahren festgelegt. Dies ist die Grundlage für den Stiko-Rat, der nun erneut erörtert wird. Die Impfprioritäten werden dann in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums endgültig festgelegt. Aufgrund der Dringlichkeit der Situation werden Länder und Experten gebeten, vor Donnerstag Feedback zu dem Entwurf mit den Empfehlungen zu geben. Anfangs war es so StatueZeitungsberichte.

Das Stiko kann auch verwendet werden, um die erwartete Impfakzeptanz zu bestimmen. Sie zitiert eine laufende Querschnittsstudie, nach der 54 Prozent der Befragten derzeit (wahrscheinlicher) gegen Covid-19 geimpft werden wollten. Mitte April waren es 79 Prozent, seitdem ist die Bereitschaft kontinuierlich gesunken und stagniert seit Mitte September auf einem Niveau von 53 bis 56 Prozent. Die Impfbereitschaft des medizinischen Personals ist geringer als die der Allgemeinbevölkerung.

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