Freitag, Dezember 5, 2025

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Deutsches Kartellamt untersucht Apples Tracking-Regeln

Das Bundeskartellamt prüft Apples Regeln zur Verfolgung von Drittanbieter-Apps daraufhin, ob sie dem US-Tech-Riesen eine Vorzugsbehandlung gewähren oder andere Unternehmen behindern, hieß es am Dienstag.

„Wir begrüßen datenfreundliche Geschäftsmodelle, die den Nutzern die Wahl lassen, wie ihre Daten verwendet werden“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

„Allerdings sollte ein Unternehmen wie Apple, das in seinem Ökosystem und insbesondere dem App Store einseitig die Regeln festlegen kann, diese mit der Konkurrenz in Einklang bringen.“

Es handelt sich um Apples App Tracking Transparency (ATT) Framework, das nach Angaben der Kartellbehörde verlangt, dass Nutzer zusätzliche Berechtigungen für die Erhebung ihrer Daten durch Tracking auf Nicht-Apple-Apps erteilen.

Tracking ermöglicht es Apps, Benutzerdaten zu sammeln und kann für Werbezwecke, wie personalisierte Werbung, verwendet werden.

Ein Apple-Sprecher sagte, das Unternehmen werde konstruktiv mit dem Kartellamt zusammenarbeiten, um alle Probleme zu lösen und zu erörtern, wie man mit Tracking-Regeln umgeht.

Der Sprecher fügte hinzu, dass ATT Unternehmen nicht daran hindert, Werbung anzuzeigen, während es den Benutzern gleichzeitig ermöglicht, ihre Privatsphäre zu kontrollieren.

Nach neuen Vorschriften, die 2021 in Kraft treten, kann die Regulierungsbehörde Unternehmen mit einem bestimmten Marktgewicht verbieten, sich an Praktiken zu beteiligen, die den Marktwettbewerb beeinträchtigen.

Inzwischen hat die Behörde das Instrument auch genutzt, um Verfahren gegen Facebook, Amazon und Google einzuleiten

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