Sonntag, Dezember 8, 2024

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„Wir brauchen noch eine Anstrengung“: Schule, private Treffen, Weihnachten – das sind die neuen Entscheidungen – Politik

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Staats- und Regierungschefs haben sich auf eine weitere Vorgehensweise zur Bekämpfung der Koronapandemie geeinigt. „Wir haben ein gutes Ergebnis erzielt“, sagte Merkel am Mittwochabend nach den Diskussionen, die am frühen Nachmittag begannen. Sie bedauerte: „Die Situation erlaubt es uns nicht, die Novembermaßnahmen aufzuheben.“

Die teilweise Sperrung wird daher bis zum 20. Dezember verlängert. Merkel sagte jedoch auch, dass vereinbart wurde, dass die derzeitigen Beschränkungen „bis Anfang Januar nach menschlichem Ermessen sein sollten“. Die Forderungen haben bisher nur zu einem „Teilerfolg“ geführt. Das exponentielle Wachstum wurde gestoppt, aber die Zahlen blieben auf einem sehr hohen Niveau. „Wir brauchen noch einen Versuch“, sagte Merkel.

Der Kern aller Bemühungen muss weiterhin darin bestehen, die Anzahl der Kontakte zu verringern. „Deshalb mussten wir es in einigen Punkten noch einmal zitieren“, sagte Merkel. Auf die Frage, wann das Ziel einer landesweiten siebentägigen Inzidenz von weniger als 50 erreicht werden sollte, wollte Merkel keine Vorhersage treffen.

Laut dem sächsisch-anhaltischen Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) werden am kommenden Mittwoch neue Korona-Gespräche zwischen den Staatsoberhäuptern und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stattfinden.

Angela Merkel und die Staatsoberhäupter waren sich bei ihrem Treffen einig – ein Überblick:

Corona Hot Spots:

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben eine Hotspot-Wert Zustimmung. Nur aus einer Inzidenz von 200 Die Koronaregeln müssen wieder stark verschärft werden. In Berlin lag der Wert laut Robert Koch-Institut zuletzt bei 195 – laut Gesundheitsverwaltung bei 218.

Schule:

Nur ab einer regionalen Inzidenz von mehr als 200 und ab der 8. Klasse (mit Ausnahme der Abschlussnoten) sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die AHA-Regeln besser einzuhalten, z. B. Hybrid oder Abwechslungsreicher Unterricht, geben. Der Kanzler und die Ministerpräsidenten kämpften lange und angespannt um die Kosten für zusätzliche Schulbusse. Ergebnis: Die Passage zur Finanzierung wird vollständig gelöscht. Die Verkehrsminister sollten das Problem klären.

Schüler, die positiv getestet wurden, sollten sofort einen fünftägigen Kurs mit ihren Klassenkameraden beginnen – normalerweise der Schulklasse Quarantäne geschickt. Zählen Sie die Tage am Wochenende. Betroffene Schüler müssen nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Jeder, der negativ ist, kann wieder zur Schule gehen. Diejenigen, die positiv sind, sollten alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ist.

Gemäß der Entscheidung sollten Lehrer wegen „des vorübergehenden und unterschiedlich strukturierten Kontakts“ nicht in diese „Cluster-Isolation“ einbezogen werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob es für ein solches Verfahren genügend Schnelltests gibt. In der Entschließung heißt es nur: „Die Bundesregierung wird weiterhin das größtmögliche Kontingent an Antigen-Schnelltests für Deutschland sicherstellen und auch die Entwicklung der inländischen Produktionskapazitäten unterstützen.“

Das Weihnachtsferien sollte am 19.12 sein. beginnen – außer in Bremen und Thüringen. Dem Beschluss zufolge behalten sich die beiden Länder das Recht vor, „eine länderspezifische Vereinbarung über den Beginn des Urlaubs zu treffen“. Die Verpflichtung, eine Maske zu tragen, kann auch für die Klassen 5 und 6 eingeführt werden.

Der Schulbetrieb steht während der Corona-Krise vor großen Herausforderungen.Foto: Britta Pedersen / dpa-Zentralbild / dpa

Verkauf:

Die Maskierungsanforderungen werden erweitert und gelten künftig auch für Geschäfte und Parkplätze. Weihnachtseinkäufe sollten möglichst unter der Woche getätigt werden. Im Geschäfte sollten nicht mehr als einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche haben – von einem Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Dies ist eine erhebliche Verschärfung: Bisher durfte ein Kunde auf einer kleineren Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern bleiben. Die Geschäfte müssen die Zugangsverwaltung organisieren.

Kontaktbeschränkungen:

Zwei Haushalte mit maximal fünf Personen sollten sich in ihrer eigenen Wohnung treffen können. Jugendliche unter 14 Jahren sind von den Anforderungen ausgenommen. Insgesamt sind bisher zehn Erwachsene erlaubt, es gibt keine ausdrückliche Einschränkung bezüglich der Wohnung, nur eine Empfehlung. Schleswig-Holstein hält sich an seine eigenen Kontaktregeln.

Weihnachten:

Für Weihnachten sollte eine besondere Vereinbarung getroffen werden: Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollten „Treffen mit nahen Familienangehörigen oder Freunden“ für maximal zehn Personen erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre sind in beiden Fällen ausgeschlossen.

Das Ziel ist, dass nur „enge Familienmitglieder“ zusammen sind, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nach dem Treffen. „Es sollte keine Weihnachtsfeiern geben, und an Silvester sollte es keine Partys geben“, sagt Laschet.

Kulturelle Veranstaltungen und Restaurants:

Kulturinstitutionen wie Museen, Kinos und Theater sollten geschlossen bleiben, aber „sobald dies angesichts der Kontaminationssituation möglich ist“, sollten die Bundesländer in der Lage sein, sie wieder zu öffnen.

Laut dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) sollten Restaurants und Catering-Geschäfte zu Weihnachten geschlossen bleiben. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Koronavirus sollten bis Anfang Januar gelten, sagte Laschet am Mittwoch in Düsseldorf nach der Bundeskonsultation zur Koronapandemie. „“Alle Restaurants sind geschlossen, auch zu Weihnachten. „“

In dem Resolutionsdokument von Bund und Ländern heißt es: „Bund und Länder gehen davon aus, dass Anfang Januar aufgrund der hohen Infektionsrate umfangreiche Einschränkungen (insbesondere in Restaurants und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung durchführen. „“

Neujahrsfeuerwerk:

Es sollte kein generelles Verbot von Feuerwerkskörpern geben. Öffentliche Feuerwerke sind verboten, um Massenversammlungen am Silvesterabend zu vermeiden. Feuerwerkskörper werden auf „belebten Plätzen und Straßen“ verboten.

Skiurlaub:

Skiurlaub sollte bis zum 10. Januar vermieden werden. Es wird wahrscheinlich kein Verbot geben, sondern einen Aufruf an die Bürger, darauf zu verzichten. Das weitere Verfahren sollte, wie erwähnt, auf europäischer Ebene erörtert werden. Ähnliche Diskussionen werden zwischen den betroffenen Ländern stattfinden. „Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass der Skitourismus erst am 10. Januar erlaubt wird“, heißt es in der Entscheidung.

Restaurants sind noch geschlossen.Foto: Arne Dedert / dpa

Zugreisen:

Die Deutsche Bahn müsste aufgrund von Weihnachtsreisen im Fernverkehr zusätzliche Maßnahmen ergreifen. In den Wintermonaten sind möglicherweise nur alle Fensterplätze in ICE buchbar. Die meisten Gangplätze müssen im Reservierungssystem gesperrt und dann nicht erneut reserviert werden. Grundsätzlich darf pro Doppelsitz nur ein Sitzplatz reserviert werden.

Für Sitzgruppen mit Tisch können nur die diagonal gegenüberliegenden Stühle gebucht werden. In Abteilen mit sechs Sitzplätzen können nur zwei Sitzplätze reserviert werden. Für gemeinsam reisende Kunden stehen Räume zur Verfügung, in denen benachbarte Sitzplätze reserviert werden können.

Schutz für Risikogruppen:

Zum Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen wird die Verwendung von Corona-Schnelltests weiter ausgebaut werden. Ab dem 1. Dezember sollten 30 Schnelltests pro Monat für jede pflegebedürftige Person verfügbar sein. Je nach Verfügbarkeit muss diese Anforderung dann schrittweise erhöht werden. Derzeit sind in Pflegeheimen bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich. Hierzu müssen Institutionen Testkonzepte erstellen. Das Gesundheitsamt bestimmt dann, wie viele Tests zu Krankenversicherungskosten gekauft und finanziert werden können.

„Es ist wichtig, dass die Bewohner von Einrichtungen auch zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuche erhalten“, heißt es weiter.

Wirtschaftlicher Schutz von Kliniken:

Es konnte kein Konsens darüber erzielt werden, wie die Kliniken finanziell unterstützt werden sollten. Zu diesem Zweck treffen sich erneut das Bundesministerium für Gesundheit, die Konferenz der Gesundheitsminister und der Beirat.

Zusätzliche Stipendien:

Für die von der Sperrung betroffenen Unternehmen sollte eine weitere finanzielle Unterstützung von schätzungsweise 17 Mrd. EUR veranschlagt werden.

Es gibt diese möglichen Abweichungen:

Regionale Besonderheiten sollten diskutiert werden: Länder mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und einem rückläufigen Inzidenztrend, die Möglichkeit, von den Maßnahmen abzuweichen.

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