Der Generalstaatsanwalt hat beim Sejm einen Antrag auf Erlaubnis gestellt, den Parlamentsabgeordneten Marcin Romanowski (Souveränes Polen) strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sowie seine Inhaftierung und vorübergehende Verhaftung zu beantragen.

Der Staatsanwalt Dariusz Korneluk äußerte sich in der Sendung „Tak jest“ auf TVN24 zu dem Fall.

— Ein spezielles Team arbeitet seit vier Monaten bei der Staatsanwaltschaft, um verschiedene Arten von Informationen und die Richtigkeit der Verwendung öffentlicher Mittel aus dem Justizfonds zu überprüfen. Bisher hat das Team gegen zehn Personen Anklage erhoben, und zwei von ihnen wurde vor dem Sejm die Immunität aufgehoben. Der heutige Antrag betreffe auch die Genehmigung der Inhaftierung und vorübergehenden Festnahme von Herrn Romanowski, sagte er.

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Zu den Vorwürfen gegen den Abgeordneten Romanowski gehören: Aktivitäten innerhalb einer organisierten Gruppe mit dem Ziel, Straftaten zu begehen, Befugnisse zu überschreiten und Pflichten im Zusammenhang mit der Verwaltung von öffentlichem Eigentum nicht nachzukommen.

– Alle Verbrechen, für die wir Anklage erheben wollen, einschließlich der Behauptung einer Unwahrheit, werden mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünfzehn Jahren bestraft, sagte Korneluk.

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Hermann Hesse ist Autor bei paderborner-blatt.de und berichtet über aktuelle Themen aus Politik, Wirtschaft, Technologie, Sport, Unterhaltung und Lifestyle. Er legt Wert auf klare Berichterstattung, relevante Informationen und eine verständliche Einordnung aktueller Ereignisse für die Leserinnen und Leser.

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