Waldemar Bonkowski hat die im Urteil des Bezirksgerichts Kościerzyna, geändert durch das Urteil des Bezirksgerichts Danzig, verhängte dreimonatige Haftstrafe noch nicht angetreten.

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Das Urteil vom April dieses Jahres wegen der besonders grausamen Misshandlung eines dadurch verstorbenen Hundes ist rechtskräftig. Bonkowski zog den Hund an einem Seil hinter seinem Auto her, das von einem anderen Autofahrer gefangen genommen wurde. Bis zum Ende des Prozesses bekannte sich der ehemalige Senator nicht schuldig. Neben einer Gefängnisstrafe wurde er unter anderem auch zu einem Jahr gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Nach der Urteilsverkündung behauptete er, Opfer einer politischen Kampagne gewesen zu sein.

Das Gericht lehnt die Anträge des Politikers ab

Bonkowski versucht, seine Strafe unter elektronischer Überwachung abzusitzen. Der Sprecher für Strafsachen des Bezirksgerichts Danzig, Richter Mariusz Kaźmierczak, sagte PAP am Freitag, dass nach Rechtskraft des Urteils des Bezirksgerichts Kościerzyna angeordnet worden sei, den Verurteilten zur Verbüßung seiner Strafe in eine Justizvollzugsanstalt zu bringen. Die entsprechenden Unterlagen gingen bei der Polizei am 5. Mai dieses Jahres ein.

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Hermann Hesse ist Autor bei paderborner-blatt.de und berichtet über aktuelle Themen aus Politik, Wirtschaft, Technologie, Sport, Unterhaltung und Lifestyle. Er legt Wert auf klare Berichterstattung, relevante Informationen und eine verständliche Einordnung aktueller Ereignisse für die Leserinnen und Leser.

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