Caritas fordert bessere Rahmenbedingungen für die Sterbebegleitung
Kreis Paderborn – Scharfe Kritik am Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Sterbehilfe im Strafgesetzbuch übt die Arbeitsgemeinschaft Hospizbewegung im Erzbistum Paderborn. Statt Sterbehilfen zu erleichtern müssten endlich die Rahmenbedingungen für die Sterbebegleitung verbessert werden.
„Stattdessen erleben wir eine chronische Unterfinanzierung ambulanter palliativer Pflegedienste und einen unzureichenden, seit 15 Jahren unveränderten Personalschlüssel bei der Sterbebegleitung in vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe“, kritisiert Christopher Durst, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft.
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Die allgemeine „Angst vor einem qualvollen Dahinsiechen am Lebensende“, die die Diskussionen um Sterbehilfen immer wieder befeuere, sei angesichts der finanziellen Unterversorgung von Diensten und Einrichtungen, die sterbende Menschen begleiten, „nicht unberechtigt“. Die Lösung dieses Problems seien aber nicht die straffrei gestellte Beihilfe zur Selbsttötung, sondern verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für Dienste und Einrichtungen, die sich um die Begleitung von Sterbenden und schwerstkranken Menschen bemühen.
„Seit über einem Jahr ringen stationäre Hospize mit Krankenkassen um eine auskömmliche Vergütung in Pflegesatzverhandlungen“, kritisiert die diözesane Arbeitsgemeinschaft Hospizbewegung. Zudem beteiligten sich private Krankenversicherungen gar nicht an der Förderung der ambulanten Hospizdienste. Wegen der finanziellen Unterfinanzierung würden ambulante palliative Pflegedienste in einigen Regionen ihre Tätigkeit sogar ganz einstellen und ihre Versorgungsverträge mit den Krankenkassen kündigen. In vollstationären Altenheimen, also in den Einrichtungen, in denen die meisten Menschen versterben, gebe es zwar ein Konzept zur Sterbebegleitung. Dies allerdings mit einem Personalschlüssel, der seit über 15 Jahren unverändert sei und in keinster Weise den Bedürfnissen einer modernen und adäquaten hospizlichen und palliativen Pflege nachkommen kann.
Die Arbeitsgemeinschaft ist überzeugt, dass bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Sterbebegleitung in Deutschland, den Menschen die Angst vor einem qualvollen Lebensende genommen werden könnten und die Diskussionen über aktive oder passive Sterbehilfen hinfällig wären. „Was wir brauchen sind bessere Rahmenbedingungen in der Begleitung von Sterbenden statt bessere Sterbehilfen“, sagt Christopher Durst.
Die Arbeitsgemeinschaft Hospizbewegung im Erzbistum Paderborn wurde 1998 im Auftrag des damaligen Erzbischofs Johannes Joachim Degenhardt als Unterstützung der wachsenden Zahl ehrenamtlicher Hospizinitiativen gegründet. Zur Arbeitsgemeinschaft gehören 52 katholische Hospiz- und Palliativeinrichtungen im Gebiet des Erzbistums Paderborn. Ziel ist es, Vernetzungen zu schaffen und den Hospizgedanken in allen katholischen Einrichtungen im Erzbistum zu festigen und zu vertiefen. Zu diesen Einrichtungen gehören insbesondere ambulante Pflegedienste, Altenhilfeeinrichtungen, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen.
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