860 Millionen Euro Strafe für Microsoft
Luxemburg - Der US-Softwareriese Microsoft muss eine hohe Millionenstrafe zahlen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte im Wettbewerbsstreit um Computerprogramme des Konzerns weitgehend das von der Europäischen Kommission 2008 verhängte Zwangsgeld.
Die Richter setzten es zwar von 899 auf 860 Millionen Euro herab - das ist aber dennoch die bislang höchste gerichtlich bestätigte EU-Wettbewerbsbuße.
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Das Betriebssystem Microsoft Windows läuft weltweit auf rund 90 Prozent aller Computer. Der Konzern hat damit eine eindeutig marktbeherrschende Stellung. Die Europäische Kommission wollte Microsoft daher zwingen, seinen Wettbewerbern Informationen über die Schnittstellen von Windows zur Verfügung zu stellen, damit diese marktfähige Konkurrenzprodukte entwickeln können.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia begrüßte daher in Brüssel das erstinstanzliche Luxemburger Urteil. Die Wettbewerbsverfahren der EU stellten sicher, dass Verbraucher und Unternehmen umfassend von neuen Technologien profitieren können, erklärte er.
Die EU-Kommission hatte bereits 2004 ein Zwangsgeld in Höhe von 497 Millionen Euro und 2006 nochmals in Höhe von 280,5 Millionen Euro verhängt, damit Microsoft diese Informationen auch für Netzwerk-Rechner herausgibt. Das EuG hatte das erste Bußgeld 2007 bestätigt, daraufhin zog Microsoft seine Klage gegen das Zweite zurück.
Die nun weitgehend bestätigte dritte Wettbewerbsbuße wurde verhängt, weil Microsoft nach Überzeugung der Kommission von Wettbewerbern unangemessen hohe Preise für die verlangten Informationen verlangt hatte. Dies hat das EuG nun bestätigt. Microsoft habe unzulässig versucht, den "strategischen Wert" dieser Informationen auszureizen - also die Gewinnchancen, die sich Wettbewerbern dadurch eröffnen. Die Preise müssten sich aber am technischen Wert orientieren. Zu Recht habe die Kommission daher die "erfinderische Tätigkeit" von Microsoft und den "innovativen Charakter" der Schnittstellen bewertet.
Allerdings reduzierte das EuG das Zwangsgeld um 39 Millionen Euro, weil die EU-Kommission 2005 Microsoft gewisse Zugeständnisse gemacht hatte. Diese bezogen sich auf vorübergehende Maßnahmen von Microsoft gegen kostenlose Open-Source-Programme. Bei solcher Software ist der Quellcode hinter dem Programm allgemein zugänglich, jeder Programmierer kann sie weiterentwickeln.
Das neuerliche Zwangsgeld gegen Microsoft in Höhe von 860 Millionen Euro ist die höchste Wettbewerbsstrafe, die das EuG je bestätigt hat. Microsoft kann dagegen aber noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Ab kommendem Dienstag verhandelt das EuG über die bislang höchste verhängte EU-Wettbewerbs-Einzelstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen den Prozessorhersteller Intel. In der Summe liegen die drei gegen Microsoft bestätigten Zwangsgelder mit 1,61 Milliarden Euro aber deutlich darüber.
©AFP 2012
Archivfoto: Sam Yeh






