Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, ein Jugendbett als Erstausstattung für ihre Kinder zusteht, wenn deren Kinderbett zu klein wird.
Dem Gerichtsentscheid war eine Klage einer alleinerziehenden Mutter aus Freiburg vorangegangen, die den Rechtsweg beschritten hatte, weil ihr Sohn nicht mehr in das Gitterbett passte. Der Kauf eines Jugendbetts sei als erstmalige Anschaffung dem Grunde nach angemessen, urteilten die Richter am höchsten deutschen Sozialgericht am Donnerstag in Kassel.