Gericht weist Klage gegen neue Gesundheitskarte ab
Düsseldorf - Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte zurückgewiesen.
Durch die auf der Karte enthaltenen Pflichtangaben sei der Kläger nicht in seinem Recht auf seine informationelle Selbstbestimmung verletzt, erklärte das Gericht zur Begründung.
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Der bei der Bergischen Krankenkasse Solingen versicherte Kläger will vor Gericht durchsetzen, dass er weiterhin ohne die sogenannte E-Card medizinische Leistungen von seiner Kasse erhält. Sein Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil am Landessozialgericht in Essen an.
Die Kritiker der Gesundheitskarte wollen das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fortführen. Nach Angaben von Unterstützern des Klägers handelt es sich um den bundesweit ersten Prozess gegen die neue elektronische Karte. Sie ist unter anderem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten.
©AFP 2012
Archivfoto: Bernd Thissen
















